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   VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05   

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VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05 (https://dejure.org/2006,26772)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 19.05.2006 - Lv 6/05 (https://dejure.org/2006,26772)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - Lv 6/05 (https://dejure.org/2006,26772)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
    Sie ist nicht statthaft, solange ein Beschwerdeführer nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung - durch zuständige Gerichte - zu erwirken (Für die mit § 55 Abs. 3 VerfGHG inhaltsgleiche Vorschrift des § 90 Abs. 2 BVerfGG vgl.: BVerfGE 68, 384, 388; 74, 102, 113; 78, 58, 68; 79, 1, 20; 86, 382, 386 f; 107, 395, 415; vgl. auch Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG (Stand 2005) § 90 Rdn. 401; Lechner/Zuck, BVerfGG 5. Aufl., (2006) § 90 Rdn. 159).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
    Zumindest die Anwendung von Verfahrensvorschriften des Bundes durch die Gerichte eines Landes kann mit der Landesverfassungsbeschwerde angegriffen werden, sofern das als verletzt behauptete von der Landesverfassung gewährleistete Grundrecht oder verfassungsmäßige Recht mit einem von dem Grundgesetz garantierten Grundrecht inhaltlich übereinstimmt (BVerfGE 96, 345, 363 ff = NJW 1998, 1296; vgl. auch VerfGH Lv 6/02, 7/02, 1/03 und 7/03).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
    Sie ist nicht statthaft, solange ein Beschwerdeführer nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung - durch zuständige Gerichte - zu erwirken (Für die mit § 55 Abs. 3 VerfGHG inhaltsgleiche Vorschrift des § 90 Abs. 2 BVerfGG vgl.: BVerfGE 68, 384, 388; 74, 102, 113; 78, 58, 68; 79, 1, 20; 86, 382, 386 f; 107, 395, 415; vgl. auch Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG (Stand 2005) § 90 Rdn. 401; Lechner/Zuck, BVerfGG 5. Aufl., (2006) § 90 Rdn. 159).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
    Sie ist nicht statthaft, solange ein Beschwerdeführer nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung - durch zuständige Gerichte - zu erwirken (Für die mit § 55 Abs. 3 VerfGHG inhaltsgleiche Vorschrift des § 90 Abs. 2 BVerfGG vgl.: BVerfGE 68, 384, 388; 74, 102, 113; 78, 58, 68; 79, 1, 20; 86, 382, 386 f; 107, 395, 415; vgl. auch Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG (Stand 2005) § 90 Rdn. 401; Lechner/Zuck, BVerfGG 5. Aufl., (2006) § 90 Rdn. 159).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
    Sie ist nicht statthaft, solange ein Beschwerdeführer nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung - durch zuständige Gerichte - zu erwirken (Für die mit § 55 Abs. 3 VerfGHG inhaltsgleiche Vorschrift des § 90 Abs. 2 BVerfGG vgl.: BVerfGE 68, 384, 388; 74, 102, 113; 78, 58, 68; 79, 1, 20; 86, 382, 386 f; 107, 395, 415; vgl. auch Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG (Stand 2005) § 90 Rdn. 401; Lechner/Zuck, BVerfGG 5. Aufl., (2006) § 90 Rdn. 159).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
    Sie ist nicht statthaft, solange ein Beschwerdeführer nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung - durch zuständige Gerichte - zu erwirken (Für die mit § 55 Abs. 3 VerfGHG inhaltsgleiche Vorschrift des § 90 Abs. 2 BVerfGG vgl.: BVerfGE 68, 384, 388; 74, 102, 113; 78, 58, 68; 79, 1, 20; 86, 382, 386 f; 107, 395, 415; vgl. auch Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG (Stand 2005) § 90 Rdn. 401; Lechner/Zuck, BVerfGG 5. Aufl., (2006) § 90 Rdn. 159).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
    Es ist nicht auszuschließen, dass die Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 FGG bejaht worden wären, zumal die Fachgerichte gehalten sind, die Anforderungen an die Wiedereinsetzung nicht zu überspannen (BVerfGE 40, 88, 91; 84, 366, 369 f; NJW 2004, 2583 f).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
    Sie ist nicht statthaft, solange ein Beschwerdeführer nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung - durch zuständige Gerichte - zu erwirken (Für die mit § 55 Abs. 3 VerfGHG inhaltsgleiche Vorschrift des § 90 Abs. 2 BVerfGG vgl.: BVerfGE 68, 384, 388; 74, 102, 113; 78, 58, 68; 79, 1, 20; 86, 382, 386 f; 107, 395, 415; vgl. auch Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG (Stand 2005) § 90 Rdn. 401; Lechner/Zuck, BVerfGG 5. Aufl., (2006) § 90 Rdn. 159).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
    Wie der Verfassungsgerichtshof jedoch bereits früher entschieden hat (Beschluss vom 13.12.2004 - Lv 4/04), kommt in § 55 Abs. 3 VerfGHG ebenso wie in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG über den Wortlaut hinaus der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zum Ausdruck (BVerfGE 73, 322, 326 f = NJW 1987, 1319 f).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
    Es ist nicht auszuschließen, dass die Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 FGG bejaht worden wären, zumal die Fachgerichte gehalten sind, die Anforderungen an die Wiedereinsetzung nicht zu überspannen (BVerfGE 40, 88, 91; 84, 366, 369 f; NJW 2004, 2583 f).
  • BVerfG, 26.04.2004 - 1 BvR 1819/00

    Zur Gewährung von Wiedereinsetzung bei der durch das Büropersonal eines Anwalts

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZB 42/90

    Zulässigkeit einer innerhalb laufender Rechtsmittelfrist erneut eingelegten

  • VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 6/02

    Beiziehung eines Rechtsbeistandes in einem Verfahren eines

  • VerfGH Saarland, 13.12.2004 - Lv 4/04
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 489/65
  • VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17

    Jobcenter stellt wegen Vermieters Mietzahlung ein: Kündigung wegen

    (4) Die Ablehnung eines Grundrechtsverstoßes unter den Bedingungen der hiesigen Konstellation wird auch durch den allgemeinen Rechtsgedanken gestützt, der dem Grundsatz der Subsidiarität des Verfassungsrechtsschutzes zugrunde liegt (dazu VerfGH, Beschl. v. 19.05.2006 - Lv 6/05; Hermanns in: Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, 2009, Art. 97 Rdn. 43).

    Anerkanntermaßen steht einem Beschwerdeführer selbst dann, wenn die Zulässigkeitsvoraussetzung der Rechtswegerschöpfung (§ 55 Abs. 3 Satz 1 VerfGHG) formal erfüllt ist, der Verfassungsrechtsweg nicht offen, solange er nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen hat, mit denen er prinzipiell eine Korrektur einer etwaigen Grundrechtsverletzung durch die zuständigen Fachgerichte erwirken könnte (BVerfG, Beschl. v. 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01 - BVerfGE 108, 370; VerfGH, Beschl. v. 19.05.2006 - Lv 6/05).

  • VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20

    Coronapandemie: Verfassungsbeschwerde eines Restaurantbetreibers erfolglos

    Eine Verfassungsbeschwerde ist nicht statthaft, solange ein Beschwerdeführer nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung - durch zuständige Gerichte - zu erwirken (SVerfGH, 19.05.2006 - Lv 6/05, Rn. 17; 13.12.2004 - Lv 4/04, Rn. 10).
  • VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 9/06
    Der Antragsteller hat daraufhin die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts gerichtetes Verfassungsbeschwerdeverfahren beantragt; diesen Antrag hat der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 19.5.2006 (Lv 6/05) - dem Antragsteller nach eigenen Angaben zugegangen am 26.6.2006 - mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen.

    Insoweit käme nach Bewilligung der - innerhalb der Monatfrist beantragten - Prozesskostenhilfe eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht (SaarlVerfGH, Beschluss vom 19.5.2006, aaO, unter C 1), wenn der Antragsteller zuvor nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen außerstande war, einen Rechtsanwalt mit der formgerechten (§ 56 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG) Einlegung der Verfassungsbeschwerde zu beauftragen.

    Ein Recht auf effektiven Rechtsschutz wird entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht durch Art. 20 SVerf gewährt (SaarlVerfGH, Beschlüsse vom 28.6.2007 - Lv 6/07, unter II 1, und vom 19.5.2006, aaO, unter C 2).

    Dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 60 Abs. 1 SVerf) kann deshalb sowohl ein Grundrecht auf wirksamen richterlichen Rechtsschutz (SaarlVerfGH, Beschlüsse vom 5.9.2007 - Lv 8/06, unter B II, und vom 28.6.2007, aaO) und auf ein faires gerichtliches Verfahren (SaarlVerfGH, Beschluss vom 19.5.2006, aaO, vom 26.6.2003 - Lv1/03, unter II A, und vom 5.6.2003 - Lv 7/02, unter II A) als auch ein Grundrecht auf rechtliches Gehör (SaarlVerfGH, Beschlüsse vom 28.6.2007, aaO, vom 26.6.2003, aaO, und vom 5.6.2003, aaO) entnommen werden.

  • VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13

    Glücksspiel - Keine Sportwetten in Spielhallen

    Dieser kommt über den Wortlaut der Norm hinaus in § 55 Abs. 3 VerfGHG ebenso wie in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck (SVerfGH, Beschl. v. 19.5.2006 - Lv 6/05).

    20 SVerf, nach dem einer Person der Beschwerde- und Rechtsweg zusteht, wenn sie sich durch die öffentliche Gewalt in ihren Rechten verletzt sieht, schützt - nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs - nur gegen Akte der Exekutive (Beschl. v. 19.5.2006 - Lv 6/05; Beschl. v. 28.6.2007 - Lv 2/07), nicht gegen richterliche Entscheidungen.

  • VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14
    Das in § 55 Abs. 3 Satz 1 VerfGHG normierte Gebot der Rechtswegerschöp- fung ist Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes der Subsidiarität der Verfas- sungsbeschwerde (vgl. VerfGH, Beschl. v.19.05.2006 - Lv 6/05; Hermanns in: Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, 2009, Art. 97 Rz. 43).

    Demnach ist über die formelle Ausschöpfung des Rechtsweges, die vorliegend erfolgt ist, hinaus eine Verfassungsbeschwerde nicht statthaft, solange ein Beschwerde- führer nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen hat, mit denen er prinzipiell die Korrektur einer etwaigen Grundrechtsverletzung durch die zuständigen Fachgerichte erwirken könnte (vgl. u.a. VerfGH, Beschl. v. 19.05.2006, Lv 6/05 und vom 08.01.2015, Lv 2/14).

  • VerfGH Saarland, 08.01.2015 - Lv 2/14
    schwerde (VerfGH, Beschl. v. 19.05.2006 - Lv 6/05; Hermanns in: Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, 2009, Art. 97 Rdn. 43).

    Daher ist eine Verfassungsbeschwerde nicht statthaft, solange der Beschwerdeführer nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen hat, mit denen er prinzipiell eine Korrektur einer etwaigen Grundrechtsverletzung durch die zuständi- gen Fachgerichte erwirken könnte (BVerfG, Beschl. v. 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01 - BVerfGE 108, 370; VerfGH, Beschl. v. 19.05.2006 - Lv 6/05).

  • VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09

    Strafprozessuales Beweisverwertungsverbot im Fall einer polizeilichen Anordnung

    IV. Die Grundrechte auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz, die der Verfassungsgerichtshof Art. 60 Abs. 1 SVerf entnommen hat (Beschlüsse vom19.5.2006 - Lv 6/05 - und, vor allem, 19.11.2007 - Lv 8/07) und deren Beachtung er im Rahmen einer zulässigerweise erhobenen Verfassungsbeschwerde auch dann prüfen darf, wenn sie nicht ausdrücklich gerügt sind, sind auch im Übrigen nicht verletzt.
  • VerfGH Saarland, 28.10.2020 - Lv 22/20
    Der Grundsatz der Subsidiarität kommt über den Wortlaut der Norm hinaus in § 55 Abs. 3 VerfGHG ebenso wie in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck (SVerfGH, Beschl. v. 19.5.2006 - Lv 6/05).
  • VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11
    Da auch die Geschäftsordnung die Wiedereinsetzung nicht regelt, ist diese, da sie zu den Grundregeln des deutschen Verfahrensrechts zählt (SVerfGH, Beschl. v. 19.05.2006, Lv 6/05, Rn. 8), auch im Verfahren vor dem saarländischen Verfassungsgerichtshof zu gewähren.

    Er müsste nämlich nach den insoweit hier anwendbaren allgemeinen Prozessrechtsgrundsätzen (SVerfGH, Beschl. v. 19.05.2006, Lv 6/05, Rn. 9) eine Glaubhaftmachung der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen enthalten (vgl. z.B. § 236 Abs. 2 ZPO).

  • VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 2/13
    20 SVerf, nach dem einer Person der Beschwerde- und Rechtsweg zusteht, wenn sie sich durch die öffentliche Gewalt in ihren Rechten verletzt sieht, schützt - nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs - nur gegen Akte der Exekutive (Beschl. v. 19.05.2006 - Lv 6/05; Beschl. v. 28.06.2007 - Lv 2/07), nicht gegen richterliche Entscheidungen.
  • VerfGH Saarland, 15.06.2022 - Lv 21/21
  • VerfGH Saarland, 30.10.2009 - Lv 12/08

    Entfernung von in einer Betreuungsakte gespeicherten Daten; Beiordnung eines

  • VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 8/07
  • VerfGH Saarland, 30.09.2009 - Lv 2/09

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Einlegung durch einen nicht

  • VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 2/07
  • VerfGH Saarland, 05.08.2021 - Lv 12/21
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